AGB

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für unsere derzeitige und künftige Geschäftsverbindung gelten folgende Geschäftsbedingungen:

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Warendorf.

2. Schlachthof-Ausgleichsabgaben gehen zu Lasten des Empfängers.

3. Der Kaufpreis für alle Lieferungen ist jeweils sofort fällig. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit Gegenforderungen, die wir nach Grund und Höhe anerkannt haben. Wir sind berechtigt, Zinsen in banküblicher Höhe, zumindest 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, auf fällige Forderungen zu berechnen.

4. a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

b) Werden unsere Vorbehaltswaren mit anderen Waren untrennbar vermischt oder vermengt, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache sowie der gesamten Menge zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltswaren im Verhältnis zu dem Wert der anderen Waren entspricht. Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltswaren erfolgt in unserem Auftrage. Wir erwerben unmittelbar das Eigentum oder Teileigentum an der neuen Sache; der Käufer ist verpflichtet, diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für uns zu verwahren.

c) Der Käufer ist zurWeiterveräußerung derWaren, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Waren oder Mengen, nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Alle sonstigen Verfügungen, insbesondere also Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind unzulässig. Bei Zahlungsschwierigkeiten sind die Vorbehaltswaren auf Verlangen herauszugeben. Verbindlichkeiten erwachsen uns daraus nicht.

d) Der Käufer tritt hiermit alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung, dem Verlust, der Beschädigung o. ä. der uns gehörenden bzw. mitgehörenden Waren sowie Ansprüche aus dem Untergang unseres Eigentums schon jetzt an uns ab; bei Miteigentum ist ein dem Wert unseres Miteigentumanteils entsprechender erstrangiger Teilbetrag abgetreten. Der Käufer ist vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, jedoch gelten erfolgte Zahlungen als für uns vereinnahmt. Wir sind jederzeit zum Einzug der Forderungen berechtigt und können jederzeit die Benennung der Drittschuldner und die Aushändigung von Abtretungsanzeigen verlangen.

e) Pfändungsversuchen oder sonstigen Zugriffen Dritter gegen unser Vorbehaltseigentum oder Miteigentum oder gegen die uns abgetretenen Ansprüche und Rechte ist sofort zu widersprechen. Außerdem sind wir von allen derartigen Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Aufwendungen zur Erhaltung unserer Rechte gegenüber Dritten fallen dem Käufer zur Last.

f) Die Rechte aus dem verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalt dienen der Besicherung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Unsere Eigentumsrechte erlöschen erst mit vollständiger Befriedigung sämtlicher Forderungen. Bereits jetzt verpflichten wir uns, unsere Sicherungsrechte an den Kunden freizugeben, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Gesamtforderungen mehr als zehn Tage um mehr als 20 % übersteigt. Der Wert unserer Sicherheiten wird ermittelt anhand unseres mit den Kunden vereinbarten Warenabgabepreises. Welche der uns eingeräumten Sicherheiten freigegeben werden, bestimmen wir.

5. Mängelrügen können nur sofort nach Empfang der Waren telegrafisch, durch Fernschreiben oder notfalls telefonisch nebst schriftlicher Bestätigung geltend gemacht werden. Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Rüge, Zusicherungen nur, wenn sie schriftlich erfolgen. Atteste beinhalten keine Zusicherungen. Unsere Haftung für Mängel beschränkt sich aufWandlung oderMinderung imgesetzlich vorgesehenen Rahmen. Ansprüche auf Ersatz weitergehenden Schadens sind ausgeschlossen.

6. Wir sind stets bemüht, Bestellungen richtig, rechtzeitig und vollständig auszuführen; der Käufer stimmt einer maßvollen Ergänzung der Partie von vornherein zu. Wir haften nur für rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Ware, jedoch nicht für unterbleibende oder verspätete Absendung wegen höherer Gewalt, nicht richtiger Selbstbelieferung oder Transportmittelausfall. Verspätungen des Transports und Wertminderung der Ware durch den Transport gehen stets zu Lasten des Käufers, dem wir auf Verlangen etwaige Ansprüche gegen Dritte abtreten.